neuen fnften KlassenAlle angemeldeten Regelschülerinnen und -schülern erhalten eine Aufnahmebestätigung.

Nach den persönlichem Aufnahmeverfahren, bei dem wir alle Kinder bereits kennen gelernt haben, müssen wir jedoch einige Absagen für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf verschicken. Hier ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze beschränkt, sodass wir nicht alle Aufnahmewünsche erfüllen können.
Alle angenommenen Kinder und deren Eltern werden in Kürze schriftlich den Aufnahmebescheid und die Einladung zum Kennenlernnachmittag am letzten Montag vor den Sommerferien erhalten.

Erstmals haben wir im Aufnahmeverfahren eine der bisherigen Fragen nicht gestellt: "Mit welchem Kind möchtest du gerne in einer Klasse zusammen sein?"

Denn: Ein Verfahren, das wir von einer auswärtigen Schule übernommen haben und nun erstmals ausprobieren möchten, wird dazu führen, dass wir zu Beginn des Schuljahres noch keine Klasseneinteilungen vorgenommen haben werden. Die Schülerinnen und Schüler werden gemeinsam mit den Lehrkräften des fünften Jahrganges die ersten Wochen in unterschiedlichen personellen Zusammensetzungen erleben. Dies ist Zeit, neue Freundschaften zu schließen aber auch festzustellen, welche Schülerinnen und Schüler in unterschiedliche Klassen kommen. 

Wir sind gespannt!

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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