Sturmwarnung Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.01.2018: 
"Am Donnerstag (18.01.) ist mit orkanartigen Sturmböen zu rechnen. Bei solchen extremen Witterungsverhältnissen gibt es Hinweise für Eltern, die es zu beachten gilt."

"Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich die Eltern dazu entscheiden, ihr Kind am betreffenden Tag nicht zur Schule gehen zu lassen, so sollten sie unverzüglich die Schule darüber informieren. 

Schulen und Schulträger vor Ort können jedoch auch in eigener Verantwortung den Schulbetrieb aussetzen. Die Betreuung von Schülern, die dennoch in die Schule kommen, muss gewährleistet sein."

in: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2018/01/011_18_01_17/index.php

Wir beabsichtigen, den morgigen Schulbetrieb durchzuführen. Sollte sich die Wetterlage so entwickeln, dass wir den Schulbetrieb einschränken müssen, werden wir den Kindern die Möglichkeit geben, Sie zu informieren. 
Betreuungsmöglichkeiten bis zum regulären Schulschluss stellen wir sicher.

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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