KinoIn diesem Jahr besuchen wieder einige unserer Klassen Filvorführungen im Kino. Damit nehmen wir an den nordrhein-westfälischen SchulKinoWochen teil.

"Die SchulKinoWochen sind ein deutschlandweites Projekt zur Filmbildung, bei dem jedes Jahr mehrere Hunderttausend Schülerinnen und Schüler zu ermäßigtem Preis eine Filmvorstellung in einem nahegelegenen Kino besuchen können. In Nordrhein-Westfalen nehmen an den im Januar und Februar stattfindenden zweiwöchigen SchulKinoWochen jährlich über 100.000 Schülerinnen und Schüler teil.

Die im Rahmen der SchulKinoWochen NRW angebotenen Filme lassen sich in verschiedenste Unterrichtsfächer und -themenbereiche integrieren. Zu jedem Film gibt es pädagogisches Begleitmaterial, das den Lehrkräften vor dem Kinobesuch kostenfrei zur Verfügung steht. Ergänzt wird das Angebot durch zahlreiche Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Kinoseminare und Filmgespräche mit pädagogischen Referentinnen und Referenten. Zudem ermöglichen FILM+SCHULE NRW und VISION KINO, die Veranstalter des Projektes, persönliche Begegnungen zwischen Schulklassen und Filmschaffenden."

in: https://www.schulkinowochen.nrw.de/de/ueber-die-schulkinowochen/

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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