RadfahrerFür Kinder, die in Klasse 4 nicht an der Radfahrprüfung teilnehmen konnten, gibt es ein Ferienangebot in der Jugendverkehrsschule Fredenbaum.

 

In der Information an die Schulen mit Bitte um Bekanntmachung heißt es: 
"sowohl in der Ferienaktion als auch an den Samstagsaktionen besteht für die Kinder, die nicht an der Radfahrausbildung im 4. Schuljahr teilnehmen konnten, die Möglichkeit, diese nachzuhohlen. Die Kinder, die den Theoriebogen in der Schule ausgefüllt haben, bringen diesen bitte mit. Zur Vorbereitung empfehlen wir die Informationsbroschüre Fahrradfahren leicht gemacht, die unter https://dortmund.adfc.de/artikel/leparello-fahrrad-fahren-leicht-gemacht-2021-1 heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Geübt wird in Kleingruppen. Um alle Coronaregeln einhalten zu können, ist eine schriftliche Anmeldung über die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erforderlich. Weiterhin bitte den eigenen Helm und einen Mund-Nasenschutz mitbringen. Fahrräder können ausgeliehen werden, auf dem eigenen Rad kann man aber am besten fahren.
Unabhängig davon sind natürlich alle, die Fahrrad- oder Rollerfahren möchten, zu  den Samstagsterminen und der Ferienaktion eingeladen (auch hierzu bitte anmelden)."

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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