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Denkbar knapp setzte sich Jayden gegen seine Mitschülerin Zoe beim unserem Vorlesewettbewerb durch. Auch unter den Dortmunder Schulen belegte er den ersten Platz.

 

In der ersten Runde ermittelten die Klassen 6a, 6b, 6c und 6d aus ihren Schülerinnen und Schülern das Kind, das in die schulische Endausscheidung kommen sollte.
In der Endausscheidung unseres Vorlesewettbewerbs las zunächst jedes der vier Kinder einen selbst gewählten Textausschnitt vor. Anschließend ging es darum, einen zuvor nicht bekannten Text vorzulesen, der von der Jury ausgewählt worden war. Hier ging es neben dem möglichst fehlerfreien Lesen vor allem auch um die Aussprache und Betonung.
Die Jury setzte sich aus Lehrkräften und Schüler:innen unserer Schule zusammen.

Jayden konnte sich durch den ersten Platz an unserer Schule für die nächste Runde mit einem sehr knappen Ein-Punkte-Vorsprung gegen Zoe durchsetzen und qualifizieren. Im Februar fand die Stadtauswahl in der Mayerschen Buchhandlung statt. Jayden trat hier für die Reinoldi-Gesamtschule an und konnte sich gegen 15 weitere Teilnehmenden aus anderen Dortmunder Schulen durchsetzen. Er überzeugte die Jury sowohl beim Vorlesen des eigenen Textes als auch des fremden Textes.

Für Jayden geht es jetzt in die nächste Runde zur Bezirksauswahl nach Arnsberg. Wir drücken die Daumen! 

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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